Unter Krebs werden bis zu 300 verschiedene Erkrankungen verstanden, die sich alle durch folgende Eigenschaft auszeichnen:
Ihre Ursache liegt in Krebszellen, die sich im Organismus ausbreiten. Krebszellen sind ursprünglich normale Zellen, die sich unkontrolliert vermehren, in umliegendes Gewebe eindringen und dieses zerstören. Krebszellen können sich zudem von ihrem Ursprungsort lösen und an anderen Stellen im Körper Ableger (Metastasen) bilden.
Als Krebs werden somit nur Zellen bezeichnet, die invasiv wachsen und/oder sich im Körper ausbreiten. Ein gutartiger Tumor ist somit kein Krebs.
Laut neuester Schätzungen des Robert Koch-Instituts werden jährlich ca. eine halbe Million Krebserkrankungen in Deutschland neu diagnostiziert. Jeder zweite Deutsche ist somit im Laufe seines Lebens von einer Krebserkrankung betroffen.
Das Risiko beträgt für Frauen 42,6 Prozent, für Männer 47,5 Prozent. Mit zunehmender Alterung der Gesellschaft steigt jährlich auch die Anzahl an Krebserkrankungen. Für den Zeitraum zwischen 2015 und 2020 wird eine Steigerung der Krebserkrankungen um 23% erwartet. (Quelle: Robert Koch-Institut)
"Krebs ist ein Armutsrisiko", sagt die Stiftung Deutsche Krebshilfe. Besonders hoch ist das finanzielle Risiko, wenn Sie Ihre Arbeit nicht oder nicht mehr in Vollzeit wieder aufnehmen können.
Krankenkassen und Staat helfen mit Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente. Ihren gewohnten Lebensstandard können Sie damit in den meisten Fällen nicht halten.
Hinzu kommen erhöhte Ausgaben für die Krebstherapie. Zwar zahlt die Krankenkasse alle notwendigen schulmedizinischen Behandlungen. Betroffene wollen jedoch häufig alle Möglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen und Therapien zur Stärkung des Immunsystems, zur Linderung von Schmerzen oder spezielle Verfahren der Chemo- oder Strahlentherapie. Der Abschluss einer Krebsversicherung kann verhindern, dass Krebs zur Armutsfalle wird.
Die Krebsversicherung kann auch eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen, da eine Krebsversicherung auch dann leistet, wenn man berufsfähig bleibt.
Zudem erfolgt die Auszahlung einer Krebsversicherung deutlich schneller als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Besonders in einer Partnerschaft oder Familie kann es auch vorkommen, das ein Elternteil oder Partner die Arbeitsstunden reduzieren muss, um dem Erkrankten beizustehen. Hier kann die Krebsversicherung den Einkommensausfall des Pflegenden abfedern.
Unterstützung während der Krebserkrankung
Eine Krebsversicherung bietet eine Auszahlung, um vermindertes Einkommen und erhöhte Kosten zu decken. Manche Versicherer bieten auch sinnvolle Zusatzleistungen, wie beispielsweise einen Kinderschutz oder eine medizinische und psychologische Beratung während der Erkrankung.
Unkomplizierter Antrag
Da ausschließlich eine Erkrankung versichert ist, sind im Antrag meist nur wenige Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine Krebsversicherung kann daher auch problemlos online abgeschlossen werden.
Auch mit Vorerkrankungen möglich
Die meisten Versicherer fragen lediglich nach Vorerkrankungen, die im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung stehen. Daher können sich auch Personen mit Vorerkrankungen (z.B. einer Herzerkrankung oder psychischen Erkrankung) versichern.
Unkomplizierte Auszahlung
Für den Leistungsfall einer Krebsversicherung muss lediglich die Krebserkrankung nachgewiesen werden. Daher sind sowohl die Beantragung der Leistung als auch die Leistungserbringung unkompliziert.
Absicherung auch erschwinglich für Personen in höherem Alter oder risikoreichen Berufsgruppen
Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist auch die Absicherung in höherem Alter möglich und bezahlbar. Auch Personen mit risikobehafteten Berufen und/oder Hobbys können sich zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis versichern.
Eine Erkrankung abgesichert
Die Krebsversicherung versichert das Risiko, durch die Krebserkrankung in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Das bedeutet, dass eine Leistung ausschließlich im Fall einer Krebserkrankung erbracht wird. Erkranken Sie nicht an Krebs, wird keine Leistung erbracht.
Wartezeiten
Die meisten Versicherer setzen eine Wartezeit nach Versicherungsbeginn voraus. Beträgt die Wartezeit beispielsweise 6 Monate, hat der Kunde erst 6 Monate nach Beginn der Vertragslaufzeit Anspruch auf eine Leistung.
Achten Sie darauf, welche Bedingungen für die Wartezeit gelten. Manche Versicherer erstatten zumindest die Beiträge zurück, falls eine Krebserkrankung während der Wartezeit auftritt.
Ausschlüsse und Einschränkungen
Versicherer können sich Ausschlüsse und Einschränkungen vorbehalten. Bei der Krebsversicherung leisten die meisten Versicherungen beispielsweise nicht bei gutartigen Tumoren oder Vorstufen einer Krebserkrankung, da solche Erkrankungen nach schulmedizinischer Definition nicht als Krebserkrankung gelten.
Gesundheitscheck
Bei Abschluss einer Krebsversicherung werden Ihnen Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Manche Versicherer fragen sogar nach familiären Vorbelastungen, also ob in Ihrer Familie bereits eine Krebserkrankung vorgekommen ist. Die Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ansonsten kann der Versicherer im Schlimmsten Fall die Leistungserbringung verweigern.
Achten Sie darauf, für welchen Zeitraum die Gesundheitsfragen rückwirkend abgefragt werden. Beispielsweise können Versicherer fragen, ob Sie in den letzten 10 Jahren bereits an Krebs erkrankt sind. Je länger der Zeitraum für diese Abfrage, desto schwieriger ist es in der Regel, vollständige Angaben zu machen.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Die Beiträge einer Krebsversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig.
Über 300 versichert
Mit einer Krebsversicherung sollten über 300 Krebsarten versichert sein. Denn: Krebs ist nicht gleich Krebs. Achten Sie darauf, dass vor allem die Hauptkrebsarten in den Versicherungsschutz fallen. Zu den häufigsten Krebsarten zählen Brustkrebs, Lungenkrebs und Darmkrebs. Es ist ratsam, die AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) des jeweiligen Versicherers genau zu prüfen.
Einschränkungen und Ausschlüsse
Einen besonderen Augenmerk sollte man auch auf die Leistungseinschränkungen (= Klauseln) richten. Diese unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer teilweise deutlich. Achten Sie daher besonders darauf
Freie Verfügbarkeit
Bei einer Auszahlung ist es wichtig, dass Sie frei über das Geld verfügen können. Der Versicherer sollte Ihnen nicht vorschreiben, für was Sie das Geld verwenden dürfen.
Transparenz
Besonders beim Online-Abschluss ist wichtig, dass Sie alle notwendigen Informationen auf der Webseite vorfinden. Besonders relevant ist dabei, dass hier auch offen über Einschränkungen und Ausschlüsse aufgeklärt wird. Hier ist mehr Text oftmals besser als weniger.
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