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Krebstherapie – Kosten und Leistungen der Krankenkasse

Eine Hand hält einen Geldbeutel, die andere zieht daraus Geld.

In der Übersicht können Sie die Tarife verschiedener Krebsversicherungen vergleichen. Aber warum braucht man eine Krebsversicherung? Zahlt nicht die Krankenkasse bei einer Krebserkrankung? Im Folgenden schlüsseln wir die Leistungen der Krankenkasse genauer auf.

Vorsorge

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bereits vor der Diagnose Krebs die Kosten für Programme zur Früherkennung von aktuell 5 der häufigsten Krebsarten. Das sind Brustkrebs, Hautkrebs, Prostatakrebs, Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs.

Diese Voruntersuchungen werden im Rahmen eines Krebsfrüherkennungsprogrammes über die gesetzlichen Krankenkassen angeboten und finanziert. Dazu zählen zum Beispiel Mammographie, Darmspiegelung oder das Hautscreening.

Weiterführende individuelle Vorsorgeleistungen, wie sie zum Beispiel im IGeL-Katalog aufgeführt sind, können durchaus sinnvoll sein, müssen aber privat gezahlt werden. Untersuchungen zeigen, dass Krebspatienten trotzdem ca. 250 € pro Jahr für diese zusätzlichen Leistungen ausgeben.

 

Was zahlt die Krankenkasse?

Wenn es zur Diagnose kommt, übernehmen die Krankenkassen natürlich ebenfalls anfallenden Kosten für Diagnose und Behandlung einer Krebserkrankung sowie für Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Rehabilitation und die Nachsorge, insbesondere im Rahmen von leitlinienbasierten Behandlungsprogrammen. Das Sozialgesetzbuch schreibt den Kassen allerdings vor, dass die Maßnahmen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Und das bedeutet, dass nicht jede Behandlung und nicht jedes Medikament durch die Krankenkasse erstattet werden können.

 

Häufig können Kosten für alternative Heilverfahren oder Medikamente, deren Wirksamkeit noch nicht wissenschaftlich erwiesen ist bzw. deren Zulassung noch aussteht, nicht übernommen werden.

Aber auch wenn diese Verfahren und Therapieansätze wissenschaftlich vielleicht noch umstritten und oftmals empirisch noch nicht hundertprozentig belegbar sind, helfen sie vielen Patienten, die sich während ihrer Krebserkrankung auf diese Behandlungsart eingelassen haben. Sie werden dadurch geheilt oder fühlen sich zumindest wohler – während und/oder nach der Behandlung.

Alternative Therapien

Ein Beispiel dafür ist die Immuntherapie. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das es dem Immunsystem möglich macht, versteckte Krebszellen zu erkennen und zu bekämpfen. Damit konnten bereits große Erfolge erzielt werden. Zugelassen sind bisher jedoch lediglich Verfahren zur Therapie von metastasierten schwarzen Hautkrebs, Lungenkrebs und Nierenzellkrebs. Zudem wird eine Immuntherapie erst von der Krankenkasse bewilligt, wenn vorangegangene Therapien nicht helfen konnten. Wer allerdings schon in frühem Stadium alle Therapiemöglichkeiten ergreifen will, muss in die eigene Tasche greifen. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 10.000 Euro im Monat und können bis zu 150.000 für die gesamte Behandlung betragen.

 

Dieselben Regeln gelten für die Übernahme von Gentherapie durch die Krankenkasse. Mit der Gentherapie werden körpereigene Zellen verändert, um Krebszellen bekämpfen zu können. Auch hier gilt: Lediglich zugelassene Verfahren werden von den Krankenkassen übernommen und das nur, falls bisherige Verfahren gescheitert sind. Die Kosten hierfür können sich auf über 300.000 Euro belaufen.

Ergänzende Therapien

Ergänzende Medikamente, die inzwischen häufig zur Krebstherapie herangezogen werden, wie beispielsweise Mistelpräparate, werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Als komplementäre Therapie dienen Mistelpräparate vor Allem zur Stärkung des Immunsystems und Linderung von Nebenwirkungen. Pro Woche werden zwei Injektionen verabreicht. Eine Spritze kostet circa 15 Euro.

 

Auch onkologische Spezialisten, die beispielsweise an einer Universität arbeiten oder im Ausland ansässig sind, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt. Wer von einem führenden Experten in seinem Fach beraten werden möchte, muss möglicherweise finanziell selbst dafür aufkommen. Dies gilt auch für eine Chefarztbehandlung.

Weitere Kosten

Nicht alle Kosten während der Erkrankung belaufen sich in einer vergleichbaren Höhe wie die Kosten für die Alternativen Therapien. Jedoch können sich viele kleine Ausgaben aufsummieren.

Beispielsweise werden zur Verbesserung der Lebensqualität nicht alle Kosten von der Krankenkasse übernommen, wie beispielsweise für hochwertige Echthaarperücken. Ebenso fallen bei der Versorgung von Wunden nach einer Operation Kosten an, die von der Krankenkasse als nicht medizinisch notwendig deklariert werden. Wer beispielsweise Pflegematerialien in Anspruch nehmen möchte, um eine optimale Verheilung der Narben zu gewährleisten, muss diese meistens selbst bezahlen.

Zur Lebensqualität gehört oft auch eine vermehrte Zuwendung durch Angehörigen während der Erkrankung. Der Einkommensausfall eines Familienmitgliedes, das die private Fürsorge für den Erkrankten übernimmt, wird durch keine Versicherung gedeckt.

 

Ebenso sind viele Patienten von der psychischen Belastung einer Krebserkrankung überfordert. Sogar über 50 Prozent entwickeln eine Depression. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt in solchen Fällen zwar für einen Therapeuten. Die Wartezeit für einen Psychologen beträgt jedoch inzwischen fast über 6 Monate. Wer vorher Rat bei einem Therapeuten oder in einem Kurs suchen will, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, muss auch hierfür aufkommen.

Ähnlich sieht es mit der Suche nach einem Ernährungsberater oder einen Fitness-Coach aus. Ärzte empfehlen während der Erkrankung und auch danach eine Umstellung auf eine gesunde Ernährung und regelmäßigen Sport. Um die Abwehrkräfte zu stärken oder schneller wieder auf die Beine zu kommen wünschen sich manche Patienten eine persönliche Betreuung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Absicherung für die Krebserkrankung

Eine Krebsversicherung ermöglicht während der Erkrankung vor Allem eines: Wahlmöglichkeiten, die nicht am Geldbeutel scheitern. Ob für ergänzende medizinische Verfahren oder zur Verbesserung der Lebensqualität. Der Krebspatient sollte sich all das leisten können, was über das notwendige Maß, über das „Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.

Einen Überblick über die verschiedenen Leistungen der Anbieter können Sie sich hier verschaffen.

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