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Einkommensverlust bei Krebserkrankung

Ein junger Mann sitzt nachdenklich am Schreibtisch über seinem Laptop.

Eine Krebserkrankung belastet nicht nur Körper und Psyche. Auch finanziell können Probleme entstehen. Betroffene müssen sich meist voll und ganz auf die Krebstherapie konzentrieren. Bei längerer Krankschreibung droht Ihnen daher ein Einkommensverlust. Auch nach Heilung der Erkrankung kann es Schwierigkeiten beim Widereinstieg in den Arbeitsmarkt geben. In einer finanziell unsicheren Situation müssen dann nicht nur die Lebenshaltungskosten gestemmt werden sondern auch Kosten, die mit der Krebstherapie einhergehen. Beispielsweise Zuzahlungen zu Medikamenten, Umgestaltung des Wohnraumes oder für Therapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Mit welchen Leistungen Sie während der Krebserkrankung rechnen können erfahren Sie im Folgenden. Einen Vergleich zwischen den Preisen und Leistungen verschiedener Krebsversicherungen können Sie hier durchführen.

 

Anspruch auf Krankengeld

Nach Diagnose sind an Krebs Erkrankte meist arbeitsunfähig. Auch wenn die körperlichen Beschwerden durch die Erkrankung (noch) nicht eingesetzt haben müssen sich die Betroffenen voll und ganz der Krebstherapie widmen. Eine physisch und psychisch belastende Zeit langwieriger Untersuchungen, Therapien und gegebenenfalls Krankenhausaufenthalte bahnt sich an.

Während der ersten sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit erhalten die Patient*innen eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Nach diesen sechs Wochen besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Nur in folgenden Fällen kann eine Lohnfortzahlung für weitere 6 Wochen gewährt werden:

-        Wenn der Arbeitnehmer vor erneuter Krankschreibung mindestens sechs Monate nicht aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig war

-        Wenn seit Beginn der ersten Krankschreibung aufgrund derselben Erkrankung 12 Monate vergangen sind

 

Haben gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung, erhalten sie ein Krankengeld von der Krankenkasse. Die Höhe der Auszahlung wird abhängig vom Gehalt berechnet. Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoeinkommens und darf 90% des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Bei einem Nettogehalt von 2.000 € erhält ein Beschäftigter beispielsweise ein Krankentagegeld von 1 577,40. Dadurch entsteht eine Lücke von über 400 €. Besonders jüngere Erkrankte, die in der Regel ein niedrigeres Gehalt als Ältere beziehen und nur wenig Ersparnisse haben bekommen die Einkommenslücke deutlich zu spüren.

Zudem wird das Krankengeld für höchstens 72 Wochen (entspricht 18 Monaten) innerhalb von drei Jahren gezahlt. Bei kurzzeitigen Erkrankungen reicht dieser Zeitraum in der Regel aus. Für eine Krebstherapie, die zum einen langwierig ist und auch mit Rückfällen verbunden sein kann, ist das unter Umständen zu kurz.

Für privat Versicherte gelten die individuellen Regelungen in ihrem Versicherungsvertrages. Selbstständige hingegen laufen Gefahr, nach längerer Arbeitsunfähigkeit vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Daher sollten sie mit einer Krankentagegeldversicherung rechtzeitig vorsorgen.

Erwerbsminderungsrente bei Krebserkrankung

Wer nach 78 Wochen Erkrankung noch immer nicht arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn der Patient nicht mehr innerhalb der nächsten 3 Jahre in seinen zuletzt ausgeübten Beruf zurückkehren kann. Beispielsweise wenn ein Handwerker wegen oder nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwere körperliche Arbeit ausführen kann.

Der Erkrankte hat dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn

-        die Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 5 Jahre beträgt

-        innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 3 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde

Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet. Nach zwei Jahren muss erneut geprüft werden, ob der Beschäftigte weiterhin nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, müssen die Betroffenen wieder eine Arbeit aufnehmen.

Die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente ist in der Regel deutlich geringer als beim Krankengeld. Viele sind daher auf eine Aufstockung durch staatliche Sozialhilfeleistungen angewiesen. Zudem endet das bestehende Arbeitsverhältnis meist mit dem Renteneintritt. Eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wird somit erschwert.

Rückkehr in den Arbeitsmarkt 

Rund 2/3 der Betroffenen steigen nach der Krebserkrankung wieder in den Beruf ein, entweder in Vollzeit oder Teilzeit. Meist haben sie zu diesem Zeitpunkt noch mit den Folgen der Erkrankung und Behandlungen zu kämpfen. Auswirkungen wie beispielsweise Konzentrationsprobleme nach einer Chemotherapie oder Schmerzen nach Operationen belasten häufig den Alltag. Hinzu kommt die Unsicherheit nach einer längeren Krankschreibung. Die Betroffenen können beim Wiedereinstieg ihre Belastbarkeit häufig noch nicht einschätzen. Zudem empfinden sie hohen Druck, an die berufliched Leistungen vor der Erkrankung wieder anzuknüpfen.

Eine Erleichterung bei der Aufnehme einer beruflichen Tätigkeit nach längerer Erkrankung ist anhand einer Wiedereingliederung möglich. Das sogenannte Hamburger Modell wird nach dem Sozialgesetzbuch geregelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach längerer Erkrankung eine stufenweise Wiedereingliederung zu ermöglichen. 

So kann der Beschäftigte mit einer reduzierten Stundenzahl in den Beruf einsteigen. Die Anzahl der Stunden wird über einen Zeitraum von 6 Monaten sukzessiv gesteigert. Dabei entscheidet ein Arzt, wieviel dem Mitarbeiter zugemutet werden kann.

Sollte die Wiedereingliederung die Belastbarkeit des Betroffenen übersteigen, bleibt dieser weiterhin arbeitsunfähig. Dann müssen medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar die Erwerbsminderungsrente greifen.

Krebsversicherung zur finanziellen Vorsorge

Besonders für Krebserkrankte reichen die finanziellen Leistungen aus dem Krankengeld häufig nicht aus. Die Erkrankung und damit verbundene Behandlungen sind ein langwieriger Prozess, der unter Umständen mit Rückfällen verbunden ist. Die Höchstdauer für das Krankengeld kann unter Umständen zu kurz sein, um diese Zeit zu überbrücken.

Zudem müssen die Patienten Kosten tragen, die mit der Krebserkrankung einhergehen. Beispiele dazu können Sie in unserem Artikel zu den Kosten einer Krebstherapie nachlesen.

 

Eine Krebsversicherung kann Lücken im Einkommen ausgleichen und zusätzliche Kosten abfedern. Die Geldleistung wird als Einmalauszahlung überwiesen und ermöglicht es den Betroffenen, das Geld schnell dort einzusetzen, wo sie es brauchen. Zusatzleistungen wie beispielsweise einen persönlichen Berater während der Erkrankung können dabei unter die Arme greifen. Einen Überblick über die Leistungen verschiedener Anbieter können Sie sich in unserem Tarifcheck verschaffen.

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